0%-Besteuerung von Solar-Anlagen und -Komponenten
Durch Gesetzgebung sind nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG in Deutschland ab dem 1.1.2023 Solar-Anlagen und -Komponenten unter besonderen Umständen mit 0% Umsatzsteuer belegt.
Wörtlich heißt es:
"Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. ..."
Sie können also bei mir Solar-Anlagen und -Komponenten mit 0% Umsatzsteuer einkaufen, wenn Sie eine Privatperson sind und wenn Ihre Anlage auf oder in der Nähe Ihrer Wohnung installiert wird. Weiterhin fallen Gartenlauben, stationäre Wohnwagen oder Hausboote darunter, sofern sie nicht bewegt werden.
Wie können Sie bei mir mit 0% Umsatzsteuer einkaufen?
Bei jedem Artikel, der unter o.g. Regelung fallen könnte, haben Sie die Auswahlmöglichkeit, ob die Berechnung inkl. oder exkl. Umsatzsteuer erfolgt. Wählen Sie hier einfach aus, falls ein oder mehrere Artikel gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG gekauft werden.
Hinweis für Unternehmen und Privatpersonen aus dem Ausland
Da Sie nicht unter o.g. Regelung fallen, wählen Sie bitte beim Kauf in jedem Fall "mit Umsatzsteuer" aus.